Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unseren Call für die DGOF Online-Forschungsförderungsfonds. Wir werden uns freuen, wenn Sie den Call in Ihren Netzwerken verteilen könnten und geeignete Personen darauf aufmerksam machen. Die Einreichungsfrist endet dieses Jahr am 31.07. 2024.
Vielen Dank im Voraus!
Eine reine Textversion finden Sie hier:
Förderung der Online-Forschung
Die Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung e.V. (DGOF) fördert neben anderen Aktivitäten jährlich die Online-Forschung direkt durch eine Anschubfinanzierung für Forschungsprojekte. Dabei wird für das Jahr 2024 ein Fördertopf von 6.500 Euro zur Verfügung gestellt. Die Einreichfrist für Anträge endete für das Förderjahr 2024 am 31. Juli 2024.
Was kann gefördert werden?
Die Förderung der Online-Forschung erfolgt auf der Grundlage der Satzung der DGOF. Unter „Online-Forschung“ wird jedwede Forschung über untereinander vernetzte Computer, Rechner oder anderweitiger Endgeräte verstanden, die zusammen in verschiedenen Netzwerken, insbesondere dem Internet verbunden sind bzw. sich vernetzt haben. Internet und Neue Medien können dabei sowohl Forschungsgegenstand der Projekte als auch Instrument der Forschung sein, bspw. in sozialen Medien, Online-Umfrageforschung, vernetzter künstlicher Intelligenz etc. Unterstützt werden innovative Projekte mit einem klaren inhaltlichen oder methodischen Fokus auf die Online-Forschung. Weitere thematische Anregungen für den Fokus der DGOF können auch auf der Website unserer Jahreskonferenz, der General Online Research gefunden werden. Insgesamt können sowohl empirische Forschungsvorhaben als auch andere Vorhaben oder Tätigkeiten, die die Ziele der DGOF verfolgen, gefördert werden. Dies beinhaltet unter anderem:
Der DGOF Fördertopf dient der direkten Projektunterstützung für Forschungsvorhaben und kann daher Folgendes nicht unterstützen:
Wer kann gefördert werden?
Antragsberechtigt sind alle Forscher*innen, die selbst mindestens über einen Abschluss auf Diplom- bzw. Masterniveau verfügen. Hinsichtlich der Förderung von studentischen Abschlussarbeiten möchten wir auf den GOR Thesis Award im Rahmen der GOR verweisen.
Wie beantrage ich eine Förderung?
Stichtag für die Einreichung von Anträgen in der aktuellen Förderrunde ist der 31. Juli 2024. Aussagekräftige Unterlagen zum Zweck der Förderung müssen unter office@dgof.de mit dem Stichwort/Betreff „Antrag auf DGOF-Forschungsförderung“ eingereicht werden. Der Antrag ist in deutscher oder englischer Sprache verfasst und enthält (1) den Titel, (2) eine Kurzfassung/Abstract in englischer und deutscher Sprache sowie (3) eine Projektskizze (Kurzbeschreibung des Vorhabens) mit maximal 1.200 Wörtern (anonymisiert) mit Angaben zu den folgenden Punkten:
Anträge, die die Grenze von 1.200 Wörtern überschreiten, werden ohne Begutachtung abgelehnt. In einem separaten Anschreiben werden Angaben zur Person des Antragstellers/der Antragstellerin (insbesondere zur Erfüllung der Fördervoraussetzungen) gemacht. Weitere Anhänge werden bei der Begutachtung nicht berücksichtigt. Bitte achten Sie bei Beantragung darauf, dass nur das Anschreiben Informationen zu den Antragstellern/Antragstellerinnen enthält und diese Informationen nicht in der Projektskizze zu finden sind, sodass eine anonyme Begutachtung möglich ist.
Höhe der Förderung
Im Jahr 2024 enthält der Fördertopf 6.500 Euro. Je nach Antragslage wird die Förderung auf verschiedene Projekte aufgeteilt (minimale Fördersumme ist 500 Euro). Diese Regelung soll es ermöglichen, möglichst viele Vorhaben zu fördern. Bei einem entsprechend positiven Jury-Votum wird mindestens ein Projekt eines DGOF-Mitglieds gefördert.
Bewilligung der Anträge und Entscheidungsverfahren
Jeder Antrag wird von einer Jury der DGOF beurteilt, diese setzt sich aus akademischen und angewandten Online-Forschern: innen zusammen. Die Mitglieder der Jury werden auf der DGOF Homepage bekannt gegeben. Alle Anträge werden zunächst durch die Geschäftsstelle der DGOF hinsichtlich der Einhaltung der oben genannten Kriterien geprüft. Die weitere Begutachtung durch die Jury erfolgt anonymisiert. Dabei werden insbesondere a) Relevanz des Projekts für die Online-Forschung (Wie sehr stimmt das Vorhaben mit den satzungsgemäßen Zielen der DGOF überein?) und b) die Qualität der eingereichten Projektskizze (Bewertung u. a. von Fragestellung, Methode, geplante Auswertung, Forschungsethik, Verständlichkeit der Skizze, Innovationscharakter und Erfolgsaussichten) als Auswahlkriterien herangezogen.
Die Jury entscheidet in Abstimmung mit dem Vorstand der DGOF über Förderung oder Nicht-Förderung von Anträgen. Nach der Antragstellung fällt die DGOF-Jury eine Entscheidung innerhalb von etwa 10 Wochen ab Einreichung. Die Mitteilung zur Entscheidung erfolgt schriftlich über die DGOF Geschäftsstelle. Im Falle einer Förderung ist ein formloser Verwendungsnachweis notwendig. Zudem wird ein kurzer Ergebnisbericht erwartet, den die Geförderten bis 12 Monate nach Erhalt der Förderung an die DGOF senden. Der Ergebnisbericht sollte zwischen 250 und 350 Wörter lang sein und die zentralen Erkenntnisse des geförderten Projekts skizzieren. Der Bericht wird auf der Webseite der DFOG veröffentlicht und durch Pressemitteilungen beworben. Bei Präsentationen und Publikationen von Ergebnissen setzen wir die Erwähnung der DGOF-Förderung („Das Forschungsprojekt wird durch die Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung (DGOF) im Jahr xxx finanziell unterstützt.“) voraus. Insbesondere eine Präsentation der geförderten Ideen und erster Ergebnisse auf der General Online Research-Konferenz (GOR) wird sehr begrüßt
Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung - DGOF e.V.
Huhnsgasse 34b
D-50676 Köln
Tel.: +49(0)221-27 23 18-180
E-Mail: office@dgof.de
Web: www.dgof.de