Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben wurde mir über den Punkt "Sonstiges" mitgeteilt:
"1. Hätte für einen wirksamen Beschluss der Tagesordnungspunkt explizit
aufgeführt werden müssen. Beschlüsse dürfen unter dem Tagesordnungspunkt
"Sonstiges" nicht gefaßt werden.
2. Müßte die Möglichkeit eines Ausschlusses bei unentschuldigtem
Fernbleiben in einer Sektionssatzung aufgeführt sein, damit sie justitiabel
wäre. Dies ist jedoch meines Wissens nicht der Fall.
"
Ich bitte um Beachtung dieser Mitteilung. Entsprechend
sollte eine Änderung der Sektionssatzung und ein erneuter Beschluss
Gegenstand der nächsten regulären Mitgliederversammlung in
Berlin werden.
Mit besten Grüßen
Rainer Schnell