Liebe Kolleginnen und Kollegen, soeben wurde mir über den Punkt "Sonstiges" mitgeteilt:
"1. Hätte für einen wirksamen Beschluss der Tagesordnungspunkt explizit aufgeführt werden müssen. Beschlüsse dürfen unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges" nicht gefaßt werden. 2. Müßte die Möglichkeit eines Ausschlusses bei unentschuldigtem Fernbleiben in einer Sektionssatzung aufgeführt sein, damit sie justitiabel wäre. Dies ist jedoch meines Wissens nicht der Fall. "
Ich bitte um Beachtung dieser Mitteilung. Entsprechend sollte eine Änderung der Sektionssatzung und ein erneuter Beschluss Gegenstand der nächsten regulären Mitgliederversammlung in Berlin werden.
Mit besten Grüßen Rainer Schnell